Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ausstellende
Generelle Infos
Organisator der Veranstaltung ist die S.O.D.A. & Tea GmbH, Sours-Allee 6, 55276 Dienheim – im weiteren Verlauf „Veranstalter“ genannt. Der Veranstaltungsort ist die Halle 45, Hauptstraße 17-19, 55120 Mainz.
§1 Mietgegenstand
1.1 Der Veranstalter vermietet dem Aussteller eine Standfläche für den kommerziellen Verkauf von Waren auf der „Kaidan 2025“ – im weiteren Text „Veranstaltung“ genannt.
1.2 Der Veranstalter stellt die Standfläche nur in Tischen zur Verfügung. Eine Anmietung nach Quadratmetern ist nicht möglich.
§2 Mietzeitraum & Ort
2.1 Der Mietzeitraum beginnt am 07.11.2025 um 14:00 Uhr und endet am 09.11.2025 um 21:00 Uhr.
2.2 Die Standfläche wird auf der Veranstaltung in der Halle 45 Mainz vermietet.
2.3 Die Öffnungszeiten für den Verkauf sind:
Samstag von 12:00 – 20:00 Uhr
Sonntag von 10:00 – 18:00 Uhr
2.4 Die Aufbauzeiten sind Freitag 7.11.2025 ab 14 Uhr, sowie Samstag 8.11.2025 von 9:00 – 11:30 Uhr.
2.5 Der Abbau hat am Sonntag 9.11.2025 von 18-21 Uhr zu erfolgen.
§3 Mietkosten & Zahlungsweise
3.1 Der Aussteller bestellt seine Tische und ggf. weitere Ausstattung zu den auf https://aussteller.kaidancon.de einsehbaren Mietpreise.
3.2 Der Veranstalter stellt dem Aussteller eine Rechnung aus.
3.3 Die Zahlung der Miete nach Abs. 1 und 2 hat vor dem Mietzeitraum laut §2 .1 auf das Konto des Veranstalters zu erfolgen.
3.4 Sollte die Zahlung der Miete nicht bis zu dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel erfolgen, kann die Standfläche des Ausstellers vom Veranstalter wieder freigegeben und erneut vermietet werden.
3.5 Ausnahmen nach Abs. 4 sind mit der Ausstellerorganisation abzusprechen und bedarf ihrer schriftlichen Zustimmung.
§4 Tische & Deko
4.1 Die Größe der angemieteten Tische beträgt circa 1,80 Meter x 0,80 Meter pro Tisch (Breite x Tiefe). Die Maße können je nach Verfügbarkeit des Anbieters geringfügig abweichen.
4.2 Die Tische werden vom Veranstalter für den Aussteller zur Verfügung gestellt.
4.3 Alle zur Verfügung gestellten Tische sind „so wie erhalten“ zurückzugeben.
4.4 Dekorationen wie Tischdecken, Banner und Aufsteller müssen die Brandschutzklasse B1 entsprechen.
§5 Verantwortlichkeiten & Weisungsbefugnis
5.1 Organisatoren der Veranstaltung sind Sandra Rohs, Ramon Weckerle und Jasmin Zalami – im weiteren Vertragstext „Hauptorganisation“ genannt.
5.2 Ansprechpartnerin für die Aussteller & Aussteller ist Jasmin Zalami – im weiteren Vertragstext „Ausstellerorganisation“ genannt.
5.3 Weisungsbefugt gegenüber dem Aussteller sind die Hauptorganisation, die Ausstellerorganisation oder von ihnen benannte Vertretungen und das Hallenpersonal der Halle 45 Mainz.
5.4 Der Aussteller verpflichtet sich den Anweisungen der Hauptorganisation, der Ausstellerorganisation sowie des Hauspersonals der Halle 45 Mainz Folge zu leisten.
§6 Stellfläche, Standort & Müllentsorgung
6.1 Die Größe der angemieteten Stellfläche darf nicht überschritten werden.
6.2 Der Standort der Stellfläche wird vom Veranstalter festgelegt und darf vom Aussteller nicht verändert werden.
6.3 Ausnahmen in Abs. 1 und 2 bzw. eine Erweiterung der Standfläche sind mit der Ausstellerorganisation abzusprechen und bedarf einer schriftlichen Zustimmung.
6.4 Der Aussteller erhält bei Bedarf einen Stromanschluss vom Veranstalter gestellt, eine zusätzliche Zahlung in Abstimmung mit der Halle 45 fällt individuell an.
6.5 Die Stellfläche muss „so wie vorgefunden“ verlassen werden.
6.6 Mitgebrachter und entstandener Müll ist vom Aussteller selbständig zu entsorgen.
6.7 Die Mülltonnen der Halle 45 Mainz stehen für eine Müllentsorgung nur bedingt zur Verfügung.
6.8 Sollten Wände beklebt werden, so ist dies nur mit Klebemitteln erlaubt, die rückstandslos und ohne Beschädigung der Wand entfernt werden können. Für alle Beschädigungen der beklebten Wand haftet der jeweilige Aussteller.
§7 Verpflichtungen
7.1 Der Veranstalter verpflichtet sich die gemieteten Tische zur Verfügung zu stellen.
7.2 Der Aussteller verpflichtet sich seinen Stand bis zu den Öffnungszeiten nach §2.3 aufgebaut zu haben.
7.3 Der Aussteller verpflichtet sich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu befolgen.
7.4 Ausnahmen vom Abs. 2 sind mit der Ausstellerorganisatorin abzusprechen.
§8 Angebotene Waren & Lagerung
8.1 Jeder Aussteller ist für die von ihm angebotenen Waren selbst verantwortlich.
8.2 Der Aussteller verpflichtet sich keine unlizenzierten oder illegalen Waren anzubieten.
8.3 Der Aussteller hat auf Verlangen des Veranstalters nachzuweisen, dass die von ihm angebotenen Waren lizenziert sind.
8.4 Sollten unlizenzierte oder illegale Waren gefunden werden, hat sie der Aussteller aus dem Angebot zu entfernen.
8.5 Eine Lagerung der angebotenen Waren des Ausstellers über Nacht ist im Ausstellerbereich möglich.
8.6 Sollte der Aussteller vor Ende der Öffnungszeiten laut §2.3 seinen Stand verlassen, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die dort gelagerten Waren.
8.7 Die Lagerung der Waren erfolgt im ausgewiesenen Ausstellerbereich.
8.8 Bei einer Lagerung von Waren über Nacht außerhalb des Ausstellerbereichs, übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die gelagerten Waren.
§9 Sanktionen & Vertragsstrafen
9.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor den Aussteller beim Angebot von illegalen oder nicht lizenzierten Waren der Veranstaltung zu verweisen.
9.2 Vor einem Verweis erfolgt eine einmalige Ermahnung, die keine Sanktionen nach sich zieht.
9.3 Eine Ermahnung bedarf keiner Schriftform und kann mündlich erfolgen.
9.4 Bei einem Verweis aufgrund eines Verstoßes gegen §7.3 oder §8.2 wird die bereits gezahlte Miete nicht zurückerstattet.
9.5 Bei einer Überschreitung des Mietzeitraums laut §2.1 wird eine Vertragsstrafe von 50€ pro angefangene Stunde fällig.
9.6 Sollte entstandener Müll vom Aussteller laut §6.5-6.7 nicht entsorgt werden wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 € für die Entsorgung fällig.
9.7 Alle eventuell entstehenden Vertragsstrafen sind vor Ort in bar zu bezahlen.
9.8 Sollte der Aussteller die Veranstaltung bereits verlassen haben, erhält der Aussteller eine gesonderte Rechnung, welche die Vertragsstrafe beinhaltet.
9.9 Der Veranstalter behält sich das Recht vor bei groben oder mutwilligen Verstößen gegen §7.3 oder §8.2 Anzeige zu erstatten.
§10 Vertragsauflösung/Abtretung
10.1 Eine Auflösung des Vertrages ist zu den nachfolgenden Konditionen möglich:
Bei schriftlicher Absage (E-Mail genügt) bis zu
• sechs Monate vor der Veranstaltung – 50% der Mietkosten werden erstattet.
• drei Monate vor der Veranstaltung – 20% der Mietkosten werden erstattet
Eine Auflösung des Vertrags später als drei Monate vor der Veranstaltung ist nicht möglich.
10.2 Der Aussteller hat sich für eine Vertragsauflösung bei dem für ihn zuständigen Ansprechpartner zu melden. Die Vertragsauflösung bedarf der Schriftform. Telefonische Absagen sind nicht zulässig.
10.3 Sollte der Aussteller ohne eine Absage bei seinem Ansprechpartner nicht auf der Veranstaltung erscheinen, hat dieser kein Anspruch auf eine Erstattung der zuvor gezahlten Miete.
10.4 Bis zu 3 Monaten vor Veranstaltungsbeginn kann die gemietete Standfläche an einen anderen geeigneten Aussteller weitervergeben werden. Sofern eine Warteliste vorhanden ist kann von dieser Frist abgewichen werden. Die Kosten für eine Umtragung betragen 30 Euro und Bedarf der vorherigen schriftlichen Zusage durch den Veranstalter.
§11 Hausordnung
11.1 Der Aussteller erklärt sich mit der Allgemeinen Hausordnung der Kaidan 2025 und der Halle 45 Mainz einverstanden.
§12 Datenschutz
12.1 Der Aussteller und der Veranstalter verpflichten sich alle personenbezogenen Daten und Angaben vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2 Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Nebenabreden wurden nicht getroffen.
13.2 Änderungen sowie Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform und Zustimmung beider Vertragsparteien. Die Schriftform kann nicht durch mündliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll dann so verfahren werden, wie es der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.4 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dienheim.
