Informationen

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Informationen und Regeln für Dich aufgelistet.

Fotografieren

Das Filmen und Fotografieren außerhalb der gekennzeichneten Fotopoints ist auf der KAIDAN grundsätzlich nicht gestattet. Für das Hochladen und veröffentlichen von Fotografien im Netz ist ein vorheriges Einverständnis der Abgebildeten einzuholen.

Dresscode

Für alle Kostüme und Kleidungsstücke gilt gleichermaßen, dass diese zumindest die Geschlechtsteile bedecken müssen, und kein Verletzungsrisiko für andere Besucher bergen dürfen. Bei Farben und Glitzerapplikationen ist darauf zu achten, dass diese weder abfärben, tropfen noch abblättern.

Mitnahme von Getränken

Bei uns gibt es eine große Auswahl an Getränken zu kaufen aber natürlich kannst du auch dein eigenes nicht-alkoholisches Getränk mitbringen. Das Behältnis darf nicht aus Glas sein und sollte ein Volumen von 0,5 l nicht übersteigen.

Übrigens: wer unsere KAIDAN Tasse kauft erhält damit auch eine Tee Flatrate.

Verhalten

Egal wie freizügig ein Cosplay sein mag, anfassen ist verboten. Auch unangemessene Kommentare oder unerwünschte Unterhaltungen führen zu einer Verwarnung und gegebenenfalls zum Ausschluss von der Veranstaltung. Unsere Security ist entsprechend sensibilisiert und angewiesen, konsequent durchzugreifen. Eine offene Atmosphäre ist nur möglich, wenn wir die eigenen Grenzen und die Grenzen anderer respektieren.

Barrierefreiheit

Der Machikon-Bereich im ersten Stock der Veranstaltungshalle ist leider nur über eine Treppe erreichbar und daher nicht barrierefrei. Für unsere Bühne stehen weder eine Rampe noch Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung. Schwerbehinderte Personen können nach dem Kauf ihres eigenen Tickets und unter Vorlage eines Nachweises ihres Schwerbehindertenstatus mit dem Zusatz B eine Begleitperson kostenlos zubuchen. Dies kann über die E-Mail-Adresse info@sodaandtea.de angefragt werden.

Tickets

Ein nachträglicher Umtausch, oder eine Rückgabe von gekauften Tickets ist nicht möglich. Diese sind aber auf andere Personen übertragbar. Diese muss ebenfalls zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sein. Beim Einlass erfolgt eine Alterskontrolle.

Zahlungsmittel

Denkt daran genügend Bargeld mitzubringen, denn nicht jeder akzeptiert Kartenzahlung oder PayPal. Der nächste Geldautomat ist in 16 min zu Fuß erreichbar: Rheinhessen Sparkasse – Geldautomat.

Parken

Die Location verfügt über 400 direkt anliegende und kostenlose PKW Parkplätze. Weitere Parkplätze sind in der unmittelbaren Umgebung vorhanden.

Übernachten

Hotels in der Nähe findest Du hier.

Hausregeln

GELTUNGSBEREICH

Das Veranstaltungsgelände ist Privatgelände. Die Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände der Alten Lokhalle einschließlich aller Räumlichkeiten, Gebäude, Zuwege sowie Außen-, Frei- und Parkflächen. Die Hausordnung gilt für alle Besucher, Mieter, Dienstleister und alle sonstigen Personen. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können zu einem sofortigen Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung, zu einem Hausverbot, Strafverfolgung und/oder Schadenersatzforderung führen.

AUFENTHALT

Der Zugang und Aufenthalt wird bei Veranstaltungen ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte, einer für den Veranstaltungstag gültigen Akkreditierung oder einer sonstigen Einlassberechtigung gewährt. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Einlassberechtigung bestimmten Zeiten, Gebäude und Zwecke gestattet. Die Einlassberechtigung ist bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Ordnungspersonal vorzuzeigen. Der Aufenthalt in Auf- und Abbaubereichen ist nur für den Veranstalter, seine Crew, Aussteller und Mitarbeiter der Alten Lokhalle sowie deren Beauftragten gestattet.

Nach Veranstaltungsende haben Besucher die Räumlichkeiten unverzüglich zu verlassen.

Für den Zutritt von betriebsfremden Personen zu den Verwaltungsbereichen, technischen Betriebsräumen aller Art ist eine Genehmigung des Veranstalters oder der Alten Lokhalle Voraussetzung.

VERWEIGERUNG DES ZUTRITTS

Besucher, die die Anordnungen des Ordnungspersonals nicht befolgen, erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, bei denen ein Hausverbot vorliegt, die Zustimmung zu Kontrollmaßnahmen verweigern, erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören, wird der Zutritt verweigert, ohne dass der Eintrittskartenwert erstattet wird. Eine entsprechende Liste bekannter unerwünschter Personen liegt der Security und dem Einlassteam vor.

SICHERHEIT

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden, fliegenden Bauten und Freiflächen und deren Räumung von der Alten Lokhalle angeordnet werden. Alle Personen, die sich im betreffenden Bereich aufhalten, haben den entsprechenden Aufforderungen unverzüglich zu folgen und bei einer Räumungsanordnung den betroffenen Bereich sofort zu verlassen. Bei Veranstaltungen können Taschen, mitgeführte Behältnisse, Kleidung wie Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt hin überprüft werden. Das Mitführen folgender Gegenstände ist verboten: Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als Waffe oder Wurfgeschoss eingesetzt werden können, Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material und Sprengstoffe, unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Drogen.

ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN

Die Einrichtungen der Location sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jede Person hat sich auf dem Veranstaltungsgelände so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar belästigt wird. Jegliche Verunreinigung und Verschmutzung der Einrichtungen auf dem Messegelände ist untersagt. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den bereitstehenden Behältern zu entsorgen.

VERKEHRSORDNUNG

Auf dem Gelände gelten die Bestimmungen der StVO. Gekennzeichnete Flächen, wie Feuerwehrflächen sowie Rettungswege und Notausgänge sind uneingeschränkt freizuhalten.

VERBOTE
Die Fertigung von Fotografien, Film-, Video- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, insbesondere von Messeständen und Ausstellungsobjekten, ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Veranstalters untersagt.

Das Befahren des Messegeländes mit Rollschuhen, Inlineskater, Skateboards, Kickboards, Tretrollern, Elektrorollern, Segways und ähnlichen Fahrhilfen ist ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Veranstalters untersagt.

Das Mitbringen von Tieren, ausgenommen Assistenzhunde, ist grundsätzlich untersagt. Die S.O.D.A. & Tea GmbH kann diesen Grundsatz im Einzelfall oder veranstaltungsbezogen aufheben und diese Aufhebung von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen.

Auf dem Messegelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie Nutzung von Werbeträgern ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Veranstalters untersagt. Für Aussteller und Künstler gilt eine gesonderte Regelung.

Jede andere, hier nicht explizit erwähnte Form von Werbemaßnahmen ist ohne schriftliche Genehmigung ebenfalls untersagt.

Auf dem Messegelände besteht ein grundsätzliches Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen. Das Rauchen ist nur in gesondert gekennzeichneten Bereichen des Außenbereichs erlaubt. Zigaretten-, Zigarren- und E-Zigarettenreste sind ausschließlich in die hierfür bereitgestellten Müllbehälter zu entsorgen.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden. Die S.O.D.A. & Tea GmbH haftet für Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.

SYMBOLE & FAHNEN

Verfassungsfeindliche und extremistische Symbole jedweder Art (links und rechts!) sind grundsätzlich nicht geduldet. Dies gilt auch für gedrehte, durchgestrichene oder zerbrochene Hakenkreuze, Doppelsiegrunen und Odalrunen (Othala). Ebenso für Antifa und weitere linksextreme Symbole, nicht Themenbezogene Landesflaggen und andere Zeichen politischer Organisationen. Wir bitten eindringlich darum generell von politischen Symbolen abzusehen.
Fahnen sexueller Orientierung sind herzlich willkommen und gerne gesehen.

Let’s keep it fun for everyone and leave politics out!

Cosplay & Requisiten

COSPLAY & OUTFIT

Für alle Kostüme und Kleidungsstücke gilt gleichermaßen, dass diese zumindest die Geschlechtsteile bedecken müssen, und kein Verletzungsrisiko für andere Besucher bergen dürfen. Bei Farben und Glitzerapplikationen ist darauf zu achten, dass diese weder abfärben, tropfen noch abblättern. Besucher mit ausladenden Cosplays/Kostümen (z. B. Flügel, Kragen, etc.) müssen Vorsicht walten lassen, um andere Besucher nicht zu behindern oder gar zu verletzen. Stacheln an Hals- oder Armbänder dürfen eine Länge von 5 cm nicht überschreiten und müssen stumpf sein.

Die Benutzung von Halsbändern und (Hunde)leinen am Körper erfolgt auf eigener Gefahr. Wir raten ausdrücklich dazu in beengten Bereichen das Tragen von Leinen oder anderen Gegenständen, die ein erhöhtes Verletzungsrisiko bergen, zu unterlassen. Unser Sicherheitspersonal ist dazu angehalten im Zweifelsfall das Entfernen von Leinen und Halsbändern zur Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit anzuordnen. Dieser Anordnung ist Folge zu leisten.

 REQUISITEN & VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Zu eurer eigenen Sicherheit wird beim Einlass ein Requisitencheck durchgeführt. Diese Regelung gilt an allen Veranstaltungstagen und auf der gesamten Veranstaltungsfläche. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennst du diese Regeln als verbindlich an.

Folgende Requisiten sind nach deutschem Recht verboten und dürfen nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung verwendet werden:

• jedweder Gegenstand aus Metall, egal ob stumpf, spitz oder scharf, der dazu geeignet ist andere zu verletzen.

• echte Schusswaffen, Gaspistolen, Signalpistolen oder Gotcha-Pistolen (auch ungeladen), Soft-Air-Waffen im Allgemeinen egal ob mit Gas, Federdruck oder Elektronik.

• echte Munition, Munitionsblättchen/-streifen.

• Schusswaffenimitate, die täuschend echt aussehen und nach ihrer äußeren Form den Anschein echter Waffen, wie vollautomatischer Maschinengewehre, Pumpguns oder Pistolen und Revolver, erwecken (Anscheinswaffen).

• Hieb- und Stichwaffen, egal ob mit stumpfer oder scharfer Klinge (z. B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Morgensterne, Messer aller Art).

• Pyrotechnik und Explosivkörper (Knallkörper, Raketen usw.).

• Wurfwaffen (z.B.: Wurfsterne, Wurfpfeile, Wurfmesser).

• Schlagringe, Totschläger, Stahlruten.

• Würgewaffen (z. B. Nunchakus).

• Waffen aus Polypropylen.

• Lose, massive Metallketten.

• Baseballschläger aus Massivholz und Metall.

• Funktionsfähige Nerf Waffen.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Generell gilt das deutsche Waffengesetz und die darin enthaltenen Einzelvorschriften. Eine vollständige Liste ist auf folgender Webseite einsehbar:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Wer Anscheinswaffen, Sportgeräte o. ä. mit sich führt, tut dies auf eigene Gefahr. Alle Cosplay-Requisiten, die eine Länge von über 2 Metern haben, sind aus Sicherheitsgründen verboten.

Showkämpfe sind verboten, da sich Nachahmer mit ungeeignetem Equipment verletzen könnten oder es auf der Veranstaltung zu Unfällen kommen kann. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, die Beteiligten der Veranstaltung zu verweisen.

Wir behalten uns vor, auch bei Gegenständen, die nicht explizit verboten, aber als den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährdend wahrgenommen werden können auf eine Abgabe zu bestehen.

Im Zweifelsfall hat die Veranstaltungsleitung das letzte Wort, die dabei getroffene Entscheidung ist endgültig.

ÜBER KAIDAN

Unser Matsuri zu Halloween: inspiriert von japanischen Gruselgeschichten

Wir laden dich ein zu unserer ersten Veranstaltung aus dem Hause S.O.D.A. & Tea.

NUR FÜR ERWACHSENE

Wir wollen euch die Möglichkeit geben uneingeschränkt in eine dunkelbunte Welt für Fans des gepflegten J-Horror, von zahlreichen Artists, japanischer Mode und ausgefallenen Cosplays einzutauchen.

Traditionelles trifft modernes Japan bei unserem Halloween Matsuri.

Über 60 talentierte Künstler, klassische Händler, unser eigenes 18+ Bring and Buy, unsere stilvolle Machikon Lounge mit Sektempfang, eine exklusive Teebar, ausgefallene Cocktails, leckeres Streetfood, abwechslungsreiches EroCosplay, eine Yōkai Parade, interaktive Fotoecken, J-Horror/Eroge Gaming Dungeon und fesselndes Bühnenprogramm erwarten euch.